Der EuGH hat in seinem heutigen Urteil zur Vorabentscheidungssache C-435/12 entschieden, dass die Abgaben für Privatkopien – die auf Speichermedien aufgeschlagen wird – nur einen Ausgleich für rechtmäßige Kopien darstellt. Dementsprechend stellen diese Abgaben keinen Ausgleich für rechtswidrig angefertigte Kopien dar.