Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, nach der die Telefon- und Internetdaten aller Bürger ohne jeden Anlass gespeichert werden dürfen. Die Regelung verstoße gegen die Grundrechte, so die Richter. Urteil wird unterschiedlich aufgenommen Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung “beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf