08.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise

Kürzeste Strecke muss nicht kostenlos sein

Der Bundesfinanzhof hat ein Grundsatzurteil zur Entfernungspauschale gefällt. Demnach darf nur der kürzeste beziehungsweise verkehrsgünstigste Weg abgerechnet werden – auch wenn er gebührenpflichtig ist.

Weiterlesen bei Heise

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz