08.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise
Kürzeste Strecke muss nicht kostenlos sein
Der Bundesfinanzhof hat ein Grundsatzurteil zur Entfernungspauschale gefällt. Demnach darf nur der kürzeste beziehungsweise verkehrsgünstigste Weg abgerechnet werden – auch wenn er gebührenpflichtig ist.
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