Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz in den Mitgliedsländern der der EU. Die Große Kammer des obersten rechtsprechenden Organs der Europäischen Union hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. (EU-Gerichtshof Luxemburg | Bild: Peter Fuchs Shutterstock) Konkret hatte unter anderem die irische Bürgerrechtsorganisation