08.04.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Regelmäßige Provisionen müssen bei Berechnung von Elterngeld berücksichtigt werden
Arbeitnehmer haben in der Elternzeit Anspruch auf das sogenannte Elterngeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem bisherigen Gehalt – und den erhaltenen Provisionen.
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