06.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise
Versicherung muss nicht über Folgen von arglistiger Täuschung aufklären
Wer beim Abschluss einer Versicherung falsche Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn der Makler nicht über die Folgen aufgeklärt hat.
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