06.04.2014 11:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Internetporn im Job: kein zwingender Kündigungsgrund
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat ein interessantes Urteil gefällt und damit die Erstinstanzen bestätigt: Ein jugendlicher Azubi, der bei der Arbeit Pornos im Internet schaut, muss nicht zwingend (Weiter lesen)
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