05.04.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise
Privates Surfen am Arbeitsplatz ist kein Kündigungsgrund
Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Arbeitnehmer ihren Job kosten. So jedenfalls der Tenor der bisherigen Rechtsprechung. Das LAG Rheinland-Pfalz hat jetzt allerdings anders entschieden.
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