02.04.2014 19:20 Uhr, Quelle: Heise
Gekündigter Arbeitnehmer muss Detektivkosten erstatten
Bestätigt sich der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung und hat eine Kündigung zur Folge, muss der betroffene Arbeitnehmer unter Umständen noch mit finanziellen Forderungen rechnen.
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