02.04.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise
Höchstaltersgrenze in Versorgungsverordnung kann diskriminierend sein
Keine Ansprüche in der betrieblichen Altersrente erwerben zu dürfen, nur weil der Arbeitnehmer bei Ablauf der Wartezeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat, ist altersdiskriminierend.
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