Die Sperrung von Webseiten durch Internetprovider kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Zu diesem Schluss kommt der EuGH in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Rechtssache C-314/12. Die Webseite muss dafür nachweislich urheberrechtsverletzende Inhalte beinhalten.