Zu der vom Landgericht Berlin abgelehnten Klage gegen Valve liegt nun die ausführliche Urteilsbegründung vor. Das Unternehmen darf demnach den Verkauf von Steam-Konten auch deswegen untersagen, weil damit Zusatzleistungen über die reine Nutzung von Spielen hinaus verbunden sind. (Steam, Verbraucherschutz)