Viele Nutzer kostenpflichtiger Internet-Angebote kennen das Problem: Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert online erledigt, aber die spätere Kündigung muss laut AGB umständlich per Post oder Fax verschickt werden. Diese Vertragsklausel ist nicht nur nervend für den Verbraucher, sondern obendrein ungültig – so entschied jetzt das Münchner Landgericht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband