18.03.2014 15:22 Uhr, Quelle: WinFuture.de
Gericht: Kein Brief für Kündigung von Web-Diensten
Wer über das Internet Kunden gewinnen will, muss diesen für die Kündigung die gleichen Rechte einräumen, wie sie auch beim Vertragsabschluss gelten. Das hat das Landgericht München klargestellt. (Weiter lesen)
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