18.03.2014 15:20 Uhr, Quelle: golem
Landgericht München: Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren
Onlineplattformen können ihre Nutzer nicht über die AGB dazu zwingen, per Brief oder Fax zu kündigen. Das hat das Landgericht München entschieden. Doch dagegen ist eine Revision möglich. (Rechtsstreitigkeiten, Verbraucherschutz)
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