Bereits im Jahr 2005 wurde mit Art. 14 Abs. 2bis OR die rechtliche Grundlage geschaffen, um die eigenhändige Unterschrift der digitalen Signatur gleichzustellen. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wurde das «Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur», kurz ZertES, in Kraft gesetzt. Mit dieser Massnahme wollte die Regierung den digitalen Geschäftsverkehr fördern. Zwischen dem Erlass des Gesetzes und der definitiven Lancierung der SuisseID vergingen anschliessend mehr als fünf Jahre. Seit dem Jahr 2010 ist die qualifizierte elektronische Signatur SuisseID offiziell auf dem Markt. Um die Einführung der SuisseID zu fördern, stellte der Bund im Rahmen eines Konjunkturprogrammes 17 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung.
Die drei Funktionen der SuisseID
Bei der SuisseID handelt es sich zum einen um einen standardisierten Identitätsnachweis. Es kann verbindlich festgestellt werden, wer der Nutzer der SuisseID ist.
Zum zweiten ermöglicht die SuisseID di