Diesmal ging die Bundesnetzagentur gegen ein Unternehmen in Bayern vor, dass illegale Telefonwerbung betrieben haben soll. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligungserklärung sind verboten. Der Bußgeldrahmen wurde im vergangenen Jahr auf 300.000 Euro erhöht. (Bundesnetzagentur, Internet)