11.03.2014 12:05 Uhr, Quelle: Heise
Urteil: Preiserhöhung durch Telekom Austria war Nötigung
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat Telekom Austria verurteilt. Ein als "ein leben Lang" oder "auf Vertragsdauer" beworbener Tarif darf nicht erhöht werden.
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