06.03.2014 18:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de
BGH lässt Abofallen-Betreiber nicht davonkommen
Der Bundesgerichtshof sieht den Tatbestand des versuchten Betruges für klar als gegeben an, wenn ein Nutzer in eine Abofalle gelockt wird und diese ihm dann noch nicht einmal eine Gegenleistung von Wert bietet. (Weiter lesen)
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