05.03.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise
Bei Widerspruch: Auch Werbung ohne Empfängernamen unzulässig
Unternehmen dürfen Kunden, die keine Werbung mehr wünschen, nicht weiter belästigen. Auch teiladressierte Postwurfsendungen sind in solchen Fällen verboten.
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