01.03.2014 14:05 Uhr, Quelle: Heise
Datenschutz: Kaum Widerspruch zur Datenweitergabe
Laut Meldegesetz kann jeder Bürger Meldeämtern die Weitergabe seiner Daten untersagen. Doch kaum jemand nimmt sein Recht in Anspruch.
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