Eine Extragebühr für die Zusendung einer Mobilfunk-Rechnung ist nicht zulässig. Zudem dürfen Mobilfunkprovider ihren Kunden keinen Pfand für die SIM-Karte abnehmen. Doch Drillisch Telecom geht gegen diese Gerichtsentscheidung vor dem Bundesgerichtshof in Revision. (Verbraucherschutz, Mobilfunk)