Das Oberlandesgericht in Wien entschied nun, dass beim Kauf von Smartphones eine Gebühr für die Festplatten zu zahlen ist. Betroffen sind dabei die Geräte, die in der Lage sind, MP3-Dateien abspielen zu können. Dieses Urteil könnte auch in einigen anderen Ländern umgesetzt werden. Allerdings ist das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Zudem wird