13.02.2014 17:20 Uhr, Quelle: golem

Europäischer Gerichtshof: Verlinkungen benötigen keine Erlaubnis der Rechteinhaber

Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass Verlinkungen als Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes gelten können. Aber nur, wenn eine Paywall umgangen wird. (Internet, Politik/Recht)

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