Auch ohne einen laufenden Mobilfunkvertrag lässt sich die Notrufnummer wählen, sobald eine SIM-Karte eingelegt ist. Eine selbstverständliche Funktion, die jetzt aber ein deutsches Unternehmen auf den Plan ruft: Angeblich verletzte Apple damit ein Patent, weswegen Schadenersatz in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gefordert wird. Die Klage stammt von IPCom, einem so genannten "Patent-Troll" - also e