03.02.2014 18:05 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Urteilsbegründung stärkt Gebraucht-Software-Händler
Die Urteilsbegründung des BGH zur gebrauchten Software ist kaum eine Hilfe für die Softwarehersteller. Die gemachten Einschränkungen werden nicht erweitert. Gebrauchte Software kann gehandelt werden, Usedsoft freut sich. (Oracle, Usedsoft)
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