03.02.2014 12:05 Uhr, Quelle: Heise
BGH begründet Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels
Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2013 die Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels bestätigt. Nun wurde auch die langerwartete Urteils-Begründung veröffentlicht.
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