Nun hat das Landgericht Köln bestätigt, was sich seit Ende Dezember anbahnte: Die RedTube-Abmahnungen waren rechtlich nicht ausreichend begründet. In vier Beschlüssen hat das Gericht nun den Beschwerden von abgemahnten Anschlussinhabern stattgegeben, weitere Urteile sollen in den kommenden Tagen folgen.