Das Landgericht Köln reagiert auf Beschwerden zu den Redtube-Abmahnungen. Den Anträgen auf Herausgabe der Namen der Telekom-Kunden hätte nicht entsprochen werden dürfen. Es handelte sich um Streaming, was "keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstellt. Doch damit ist der Fall nicht erledigt. (Streaming, Internet)