Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil (C-355/12) die Umgehung der Kopierschutzmaßnahmen von Spielkonsolen als rechtmäßig erklärt. Dies gilt allerdings nur, wenn das Knacken der Schutzsysteme nicht auf die Anwendung illegal vervielfältigter Softwarekopien zielt, sondern nur zur Nutzung von selbst entwickelter Programme dient.