23.01.2014 17:35 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Kopierschutz darf geknackt werden
Kopierschutzsysteme dürfen zu gewerblichen Zwecken umgangen werden, wenn der Zweck nicht rechtswidrig ist, hat der EuGH entschieden. In dem Fall ging es um Mods für Nintendo-Spielkonsolen, mit denen auch andere Software abgespielt werden kann.
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