Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem heute ergangenen Urteil (I ZR 164/12) sogenannte Tippfehler-Domains grundsätzlich für zulässig erklärt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter jedoch auch Einschränkungen, die Betreibern solcher Domains die Geschäfte erschweren könnten.