22.01.2014 20:05 Uhr, Quelle: ComputerBase

BGH schränkt Betreiber von Tippfehler-Domains ein

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem heute ergangenen Urteil (I ZR 164/12) sogenannte Tippfehler-Domains grundsätzlich für zulässig erklärt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter jedoch auch Einschränkungen, die Betreibern solcher Domains die Geschäfte erschweren könnten.

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