Wie aus neuen Gerichtsunterlagen hervorgeht, ist Apple auch bei den mit Samsung laufenden Lizenzverhandlungen nicht bereit, auf eine Schutzklausel gegen das Klonen von Apple-Geräten zu verzichten. Schon 2012 hatte Apple mit HTC eine entsprechende Lizenzvereinbarung getroffen, welche die Nutzung von Apples Technikpatenten wie den Multitouch-Gesten vorsieht, aber ein Apple-Produkten zum Verwechs