In der Großen Koalition hat man sich offenbar auf einen Zeitplan für die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verständigt. Bereits Ende Januar soll das Justizministerium mit der Arbeit an einem Gesetzesentwurf beginnen, der dem Bundestag aber erst nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorgelegt wird.