17.01.2014 09:05 Uhr, Quelle: Heise
Anspruch auf Schmerzensgeld nach zwei Jahren verwirkt
Wer gemobbt wird, braucht unter Umständen länger, bis er die Kraft zur Gegenwehr findet. Braucht der Betroffene allerdings zwei Jahre, um rechtliche Schritte einzuleiten, hat er seinen Anspruch verwirkt.
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