16.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Geheimhaltung nur bei berechtigten betrieblichem Interesse
Arbeitgeber verpflichten Mitarbeiter gern per Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit über interne Vorgänge. Doch solche Klauseln sind nicht immer gültig.
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