15.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Unternehmer haben keine Marktbeobachtungspflicht
Unternehmer sind nicht verpflichtet, ständig darauf zu achten, ob ihre Konkurrenten mögliche Wettbewerbsverletzungen begehen. Sie können auch mit zeitlicher Verzögerung juristische Schritte einleiten.
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