13.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Freistellung: Urlaubsansprüche dürfen nicht angerechnet werden
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung freigestellt, bleiben Urlaubsansprüche dennoch bestehen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info