Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für illegale Handlungen volljähriger Familienangehöriger, „wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden.