Die Bundesregierung lässt verlauten, dass das Betrachten eines Videostreams keine Urheberrechtsverletzung ist. Konkret vertritt diese Meinung Bundesjustizminister Heiko Maas in seiner Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei. Das schlichte Betrachten eines Streams sei noch keine Vervielfältigung und stehe damit nicht mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt. Dort wird