08.01.2014 16:50 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Eltern haften nicht für Filesharing erwachsener Kinder
Die Störerhaftung kann laut Bundesgerichtshof nicht immer stärker ausgedehnt werden. Ein Familienvater haftet auch nicht für die Rechtsverletzung beim Filesharing durch seinen volljährigen Stiefsohn. (Tauschbörse, Urheberrecht)
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