Das reine Anschauen eines Video-Streams bewertet die Bundesregierung nicht als Urheberrechtsverletzung, Maßnahmen gegen die unsichere Rechtslage sind aber nicht geplant. So lautet die Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von der Linken, die infolge der Streaming-Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer gestellt wurde.