08.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Befristete Verträge bei länger zurückliegender Vorbeschäftigung
Wird ein Mitarbeiter wiederholt engagiert, darf der neue Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Das gilt auch, wenn die erste Beschäftigung länger als drei Jahre zurückliegt.
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