07.01.2014 09:20 Uhr, Quelle: Heise
Keine Kündigung wegen Verdacht des illegalen Downloads
Lädt ein Mitarbeiter illegal Daten über seinen Dienstrechner runter, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Aber nur, wenn zumindest ein begründeter Verdacht besteht.
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