21.12.2013 18:35 Uhr, Quelle: Heise
Verschärfte Nachweispflichten für Onlinehändler ab 2014
Nur noch bis Ende dieses Jahres gilt die Übergangsfrist für die sogenannte Gelangensbestätigung. Danach müssen Versandhändler nachweisen, dass eine innerhalb der EU veschickte Sendung ihr Ziel erreicht hat.
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