20.12.2013 18:35 Uhr, Quelle: ComputerBase
Gericht: Tagesschau-App ist „zulässiges Medienangebot“
Erfolg für die ARD: Die Tagesschau-App ist in den Augen des Oberlandesgerichts Köln ein „zulässiges Medienangebot“. Damit hoben die Richter eine erstinstanzliche Entscheidung auf, die zugunsten einer Gruppe klagender Zeitungsverleger gefallen war.
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