17.12.2013 09:50 Uhr, Quelle: Heise
Keine Fristverlängerung bei Steuerberaterfehler
Bemerkt das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, dass eine Einkommenssteuererklärung fehlerhaft ist, darf es den inkommenssteuerbescheid nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info