Die GEMA hat sich mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) darauf geeinigt, dass werbefinanzierte Musik-Streaming-Dienste die Musikstücke aus dem GEMA-Pool nutzen dürfen. Der Vertrag betrifft Online-Plattformen wie MyVideo, Clipfish, tape.tv und Putpat. Für YouTube gilt die Einigung nicht.