Urmann + Collegen fordern 250 Euro von privaten Nutzern einer Streaming-Plattform. Das beim Streaming notwendige Zwischenspeichern sei eine Vervielfältigungshandlung, die Urheberrechte verletze, so die Rechtsanwaltsgesellschaft, die jetzt erläutert, wie sie an Nutzerdaten kommt. (Urheberrecht, Streaming)