“Wir sind der Meinung, dass der Tarif “Call & Surf Comfort via Funk” die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht”. So begründet Katja Henschler von der VBZ Sachsen jetzt das Vorgehen der Verbraucherzentrale gegen die Telekom Deutschland GmbH. Letztgenannte muss sich nun